Häufig gestellte Fragen (Geographie)

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A

Abschlussarbeit > Wie finde ich ein Thema

Sie können sich eins der angebotenen Themen aussuchen oder selbst eins vorschlagen. Anregungen für Themen bietet diese Seite.

Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen?

Abschlussarbeiten (B.Sc. und M.Sc. Geoökologie) werden von zwei Leuten ("Prüfern") bewertet. Eine der beiden Personen betreut Sie bei der Arbeit und vergibt das Thema. Die Auswahl der Prüfer wird nach der Anmeldung überprüft. Auf jeden Fall muss ein Hochschullehrer dabei sein. Hochschullehrer sind Professoren, Juniorprofessoren und leitende Wissenschaftler (letztere am Campus Nord oder Campus Alpin). Die Prüferkombinationen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dort kann man auch sehen, in welchen Fällen ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Am besten, Sie besprechen die Auswahl der Prüfer mit der Fachstudienberatung. 

Und für den Master:

Abschlussarbeit › Wie melde ich an?

Im Downloadbereich gibt es ein Anmeldeformular des IfGG, das Ihre Prüfer in Abstimmung mit Ihnen ausfüllen und unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular geben Sie oder Ihr Betreuer beim Sekretariat IfGG1 (Frau Seith) ab. Im Campusmanagementsystem wird dann eine individuelle Teilleistung mit dem Titel Ihrer Arbeit angelegt, worüber Sie per Email benachrichtigt werden. Sie müssen sich dann noch im Campussystem für die Teilleistung anmelden.

Abschlussarbeit › Was gebe ich ab?

Die Arbeit wird in dreifacher Ausführung im Sekretariat IfGG1 (Frau Seith) abgegeben. Der Arbeit ist eine elektronische Fassung (pdf) beizufügen. Ein Datenträger reicht aus.

Abschlussarbeit › Vortrag

Ab sofort müssen nicht mehr alle Arbeiten im Fach Geoökologie am IfGG in Form eines Vortrags präsentiert werden. Es ist aber möglich, das Forschungsthema auf Einladung in der Vortragsreihe Lehre des IfGG vorzustellen. Für weitere Infos wenden Sie sich an F. Faßnacht. Disclaimer

Anerkennung von Leistungen innerhalb wie außerhalb des Hochschulsystems

Innerhalb und außerhalb des Studiengangs erbrachte Leistungen können anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Prüfungsausschuss innerhalb eines Semesters nach Zulassung zum Studiengang beim Prüfungsausschuss bzw. dem Studiengangskoordinator als Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen.
Um zu bewerten, ob die externe Leistung hinsichtlich des Kompetenzerwerbs mit der anzuerkennenden Leistung gleichwertig ist, werden die Fachprüfer/Innen und evtl. Modulverantwortliche in die Entscheidung eingebunden.
Zur Anerkennung müssen vom Studierenden gleichwertige Leistungen im Studienplan identifiziert werden. In einem Vordruck trägt der Studierende diese Leistungen ein und vereinbart mit den jeweiligen Fachprüfern bzw. Modulverantwortlichen einen Termin. Diese können bestätigen, dass keine Unterschiede hinsichtlich des Kompetenzerwerbs bestehen. Anschließend erfolgt durch den Prüfungsausschuss die verbindliche Anerkennung.
Die Anerkennung außerhalb des Hochschulsystems erbrachter Leistungen erfolgt mit dem entsprechenden Anerkennungsformular des Bachelorprüfungsausschusses (http://www.ifgg.kit.edu/downloads/Anerkennungsformular.pdf). Eine Anerkennung ist möglich, sofern die erworbenen Kompetenzen zum Erreichen der Qualifikationsziele des Studiengangs beitragen.
Der Prüfungsausschuss prüft, in welchem Umfang die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden können und welche Teile des Hochschulstudiums dadurch ersetzt werden können. Es dürfen höchstens 50 % des Hochschulstudiums ersetzt werden.

Auslandsaufenthalt

Schritt 1: Interesse:
Interessierte Studierende nehmen Kontakt mit dem Erasmusbeauftragten (zurzeit Dr. Christophe Neff) auf und informieren sich über die zur Zeit bestehenden Rahmenbedingung, Partnerstudiengänge. Gegebenfalls nehmen Sie an der Informationsveranstaltung des International Students Office (IStO) teil die regelmäßig einmal im Monat stattfindet.

Schritt 2: Bewerbung:
Bis 20. Dezember reichen die Studierenden beim Erasmusbeauftragen ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Nachweis über die bisher erbrachten Leistungen, Entwurf des Learning Agreement, gegebenfalls Sprachnachweise ein. Zeitgleich (Stand WS 2019/2020) füllen Sie die auf den Seiten des IStO die entsprechenden allgemeinen Bewerbungsunterlagen aus. Nach Auswahl durch den Fachkoordinator reicht dieser ihre Bewerbung an das IStO weiter. Der Fachkoordinator unterrichtet Sie vom Stand der Dinge. Nach erfolgreicher Bewerbung, werden Sie vom IStO administrativ weiterbetreut. Der Fachkoordinator bleibt weiter der Ansprechpartner für die fachlichen Angelegenheiten wie z.B. Veränderungen des Learning Agreements während des Auslandsaufenthaltes.

Schritt 3: Verbuchung im Studienablaufplan:
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch den Erasmusbeauftragen auf Grundlage des Learning Agreements.

 

B

Berufspraktikum › Allgemeiner Ablauf

Das Berufspraktikum dauert mindestens sechs Wochen. Diese sechs Wochen gelten bei Vollzeitbeschäftigung. Der Ablauf ist folgender: (1.) Sie suchen eine geeignete Praktikumsstelle außerhalb der Universität (z.B. in der Privatwirtschaft, in Behörden oder in Forschungseinrichtungen, die keiner Universität angehören - der Sinn ist ja, dass Sie über den Tellerrand schauen). (2.) Sie suchen einen Betreuer in der Praktikumsstelle. (3.) Sie stimmen mit dem Betreuer sowie mit dem Praktikums-Beauftragten des IfGG (derz. F. Faßnacht) die Inhalte des Praktikums ab. Die Inhalte müssen einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln. (4.) Sie halten die Inhalte schriftlich in einer Ausbildungsvereinbarung fest. Dafür gibt es ein Formular unter Downloads. (5.) Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen kurzen Praktikumsbericht, aus dem Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeiten hervorgehen. Dieser Bericht muss von der Praktikumsstelle gegengezeichnet werden. (7.) Der Bericht wird beim Praktikums-Beauftragten des IfGG abgegeben.
Im Folgenden sind einige häufig aufkommende Fragen zum Berufspraktikum gelistet. Bitte lesen sie diese aufmerksam durch. Sollten Sie danach noch Rückfrage haben, melden Sie sich gerne bei F. Faßnacht.

Berufspraktikum › Wann sollte ich mich im Campus-System für das Berufspraktikum anmelden?

Die Anmeldung zum Berufspraktikum ist relativ flexibel, da die Prüfung in jedem Semester angeboten wird. D.h., Sie können sich sowohl vor Beginn als auch erst nach Beendigung des Praktikums für die Prüfung anmelden. Wichtig ist, dass sie bei Abgabe der Praktikumsnachweise (Praktikumsvereinbarung und Praktikumsbericht) dem Praktikumsbeauftragten mitteilen in welchem Semester Sie für die Prüfung angemeldet sind, um eine schnelle Zuordnung der Leistungen zu ermöglichen.

Berufspraktikum › Wann sollte ich die Praktikumsvereinbarung abgeben?

Die Abgabe der Praktikumsvereinbarung kann direkt nach dem Unterzeichnen der Praktikumsgeberstelle abgegeben werden oder alternativ zusammen mit dem Bericht zum Berufspraktikum nachdem das Praktikum absolviert ist.

Berufspraktikum › Wann sollte ich den Bericht zum Berufspraktikum abgeben / Gibt es eine Abgabefrist?

Es gibt keine fixe Abgabefrist bezüglich des Berichts zum Berufspraktikums. Als Prüfungsdatum wird der Tag eingetragen an dem der Bericht abgegeben wurde. Laut Prüfungsordnung soll die letzte Leistung im Studium (Prüfungsdatum) nicht unbenotet sein, so dass nach dem Berufspraktikum noch eine benotete Leistung aus dem Pflichtstudium erbracht werden muss.

Berufspraktikum › Wo finde ich Vorlagen für die Praktikumsvereinbarung und den Praktikumsbericht?

Vorlagen für die Praktikumsvereinbarung und den Praktikumsbericht finden sich auf der IfGG Homepage unter Downloads.

Berufspraktikum › Wie ausführlich muss die Beschreibung der Tätigkeiten in der Praktikumsvereinbarung sein?

Das Feld „Tätigkeitsbeschreibungen“ in der Praktikumsvereinbarung ist dazu gedacht eine sehr kurze Übersicht über die geplanten Tätigkeiten im Praktikum zu geben. Es reichen Stichworte.

Berufspraktikum › Was sollte der Praktikumsbericht enthalten?

Der Praktikumsbericht ist durch die Vorlage (zu finden unter Downloads) relativ selbsterklärend. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass die Beschreibung des Praktikums ausreichend detailliert ist, damit sich andere Studenten ein gewisses Bild davon machen können, was Sie bei dem Praktikumsgeber erwarten würde, sollten Sie sich dazu entscheiden ihr Praktikum ebenfalls dort zu absolvieren.

Berufspraktikum › Ich möchte mein Berufspraktikum im Ausland machen. Ist das möglich und was benötige ich dafür?

Ein Berufspraktikum im Ausland ist möglich und folgt prinzipiell genau demselben Ablauf wie ein Praktikum im Inland. In manchen Fällen kann es notwendig werden, dass eine Praktikumsvereinbarung oder ein Anschreiben auf Englisch benötigt werden. In diesem Fall können Sie sich an den Praktikums-Beauftragten des IfGG (derz. F. Faßnacht) wenden.

Berufspraktikum › Kann ich meinen externen HiWi-Job als Praktikum anrechnen lassen?

Es ist grundsätzlich möglich HiWi-Stellen als Praktikum anrechnen zu lassen, wenn die für das Praktikum benötigte Anzahl an Stunden (240 h) in einem mehr oder weniger zusammenhängenden Zeitraum nachgewiesen werden kann (es ist dabei nicht notwendig, dass die Stunden innerhalb der vorgegebenen sechs Wochen erbracht wurden sondern nur, dass der Hiwi-Vertrag so lange lief, dass die Gesamtstundenzahl zusammenkommt). Dazu muss der HiWi-Job an einer Institution außerhalb des KITs angesiedelt sein. Es kann in manchen Fällen Sinn machen sich HiWi-Jobs als Praktikum anrechnen zu lassen, aber generell ist es empfehlenswert, sich die Chance auf ein zusätzliches „Hineinschnuppern“ bei einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber nicht entgehen zu lassen.

Berufspraktikum › Welche Praktikumsstellen werden anerkannt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Wie oben bereits angegeben, sollte das Praktikum einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln können. Allerdings ist diese Definition relativ weit gefasst und das Hauptziel des Praktikums ist es, dass Sie eine Chance bekommen einen Einblick in eine Arbeitsumgebung zu erhalten in der sie sich vorstellen könnten später zu arbeiten. Da die individuellen Interessen da sehr weit auseinandergehen und Geoökologie ein weites Feld ist, können sehr viele Praktikumsstellen theoretisch in Frage kommen und es werden auch sehr viele Stellen akzeptiert. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie gerne beim Praktikums-Beauftragten des IfGG (derz. F. Faßnacht) nachfragen. Allgemein nicht zu empfehlen sind Praktika, in denen Sie nur mit eintönigen Arbeitsabläufen konfrontiert werden (z.B., Bäume pflanzen im Ausland – das ist sicher eine schöne Erfahrung aber gleichzeitig eher keine realistische zukünftige Beschäftigung).

Betreuer

s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen

 

M

Mastervorzug - Was ist das und wie funktioniert es?

Der Mastervorzug erlaubt einen weichen Übergang vom Bachelor in den Master. Er steht Studierenden des Bachelor Geoökologie offen, die mindestens im 5. Fachsemester sind und laut Notenauszug mindestens 120 LP nachweisen können. Es können pro Semester maximal 30 LP als Mastervorzug beantragt werden.

Anträge auf Mastervorzug stellen Sie unter Nennung der Teilleistungen schriftlich beim Prüfungsbüro (Herrn Neff). Adressiert werden Sie an den Prüfungsausschuss. Es dürfen Teilleistungen aus den Fachbezogenen Ergänzungen als Mastervorzug gewählt werden. Teilleistungen aus den Fächern Vertiefung Geoökologie und Methoden der Umweltforschung sind hingegen ausgeschlossen. Nach einer Genehmigung der Teilleistungen ist eine Prüfungsanmeldung über das Studiportal ab der SPO 2015 möglich.

Aus einem genehmigten Antrag auf Mastervorzug leitet sich bei einer Bewerbung auf den Master Geoökologie kein Anrecht auf einen Master-Studienplatz ab! Disclaimer

MINT - Wie kann ich MINT-Veranstaltungen in mein Studium einbauen?

MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Die Studierenden im Bachelor Geoökologie haben laut Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich 3. Fachsemester Zugang zu Veranstaltungen des MINT-Kollegs am KIT.

Bei einer Teilnahme am MINT-Kolleg werden der Regelstudienzeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Semester hinzugefügt. Das bedeutet dann, dass die Orientierungsprüfung entsprechend verlängert werden kann. Voraussetzung für die Anrechnung eines Semesters ist, dass Veranstaltungen des MINT- Kollegs im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10 SWS) belegt wurden und dass eine Anwesenheit von mindestens 80% nachgewiesen wurde. Das MINT-Kolleg stellt eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

 

O

Orientierungsprüfung

Zur sog. Orientierungsprüfung im Bachelor Geoökologie gehören die drei Modulprüfungen in G1 Mathematik 1, F1 Klimatologie und M1 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geoökologie 1.

Die Orientierungsprüfung muss einschließlich möglicher Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters erledigt sein, da ansonsten der Prüfungsanspruch verloren geht. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Orientierungsprüfung kann durch eine „qualifizierte“ Teilnahem am MINT-Kolleg erreicht werden (s. MINT).

 

P

Prüfer › Wer kann mir Noten geben oder sonstwie Leistungen bewerten?

Die "Prüfungserlaubnis" wird vom Prüfungsausschuss übertragen. Dabei kommen v.a. Lehrende des Studiengangs in Frage, wenn sie eine für die jeweilige Prüfung einschlägige fachwissenschaftliche Qualifikation erworben haben (und zwar beim Bachelor mindestens auf B.Sc.-Niveau, beim Master mindesten auf M.Sc.- oder Diplom-Niveau). Für andere "Prüfer" muss eine Ausnahme beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Für Abschlussarbeiten gelten besondere Regeln (s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen). Disclaimer

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss Geoökologie (für den Bachelor und Master Geoökologie) besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern: drei Hochschullehrern, zwei akademischen Mitarbeitern und einem Studierenden mit beratender Stimme. Anträge an den Prüfungsausschuss müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Schriftleiter Herrn Neff rechtzeitig abgegeben werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten Sitzung warten kann, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss tagt ein- bis zweimal pro Semester. Disclaimer

 

Q

Qualifikationsziele

Wohin führt mich eigentlich der B.Sc./M.Sc.-Studiengang? Das können Sie hier nachlesen:
Qualifikationsziele BSc Geoökologie, Qualifikationsziele MSc Geoökologie
Disclaimer

S

Schlüsselqualifikationen - Was ist das und wie lasse ich sie mir für das Studium anerkennen?

Schlüsselqualifikationen umfassen Fähigkeiten, die zwar nicht fachspezifisch aber doch für den Beruf relevant sind. Beispiele für Inhalte sind u.a. Soziale Kompetenzen, Zeitmanagement, Lern- und Schreibtechniken, Programmier- und Softwarekenntnisse, Fremdsprachen, Präsentation oder Rhetorik. Die gewählten Lehrangebote sind geeignet, eine künftige berufliche Tätigkeit zu unterstützen. Schlüsselqualifikationen werden am KIT unter anderen vom House of Competence (HoC), vom Sprachenzentrum (SPZ) und vom Steinbuch Centre of Computing (SCC) angeboten. Die dort unter dem Label Schlüsselqualifikationen angebotenen Veranstaltungen werden grundsätzlich als solche anerkannt. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (nicht nur per Email) an das Prüfungsbüro (Herrn Neff), um die Eignung der Veranstaltung zu klären. Legen Sie eine Beschreibung der Inhalte bei (z.B. aus einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis). Disclaimer

Disclaimer

Die hier getroffenen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die Studien- und Prüfungsordnungen.