Frequently asked questions about the organisation of the geoecology courses

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M|N|O|P|Q|R|S|T|U|V|X|Y|Z

A

Stay abroad

Schritt 1: Expression of interest:
Interested students contact the Erasmus representative (currently Dr. Christophe Neff) and find out about the current framework conditions and partner study programmes. You can participate in the information event of the International Students Office (IStO), which takes place once a month.

Step 2: Application:
By 20 December, students must submit their written application to the Erasmus coordinator, including a letter of motivation, proof of previous achievements, a draft Learning Agreement and, if applicable, language certificates. At the same time (as of WS 2019/2020), they must fill in the general application forms available on the IStO website. After selection by the subject coordinator, the coordinator will forward your application to the IStO. The subject coordinator will inform you of the current status. After a successful application, you will receive further administrative support from IStO. The subject coordinator remains the contact person for technical matters, such as changes to the Learning Agreement during the stay abroad.

Step 3: Recognition:
Recognition of the studies abroad is carried out by the Erasmus coordinator on the basis of the Learning Agreement.

E

Examiner: Who can give me grades or otherwise evaluate performance?

The "Prüfungserlaubnis" is transferred by the examination board. Teachers of the course of studies are eligible for this, if they have acquired a scientific qualification relevant to the respective examination (at least at B.Sc. level for the Bachelor's degree, at least at M.Sc. or Diplom level for the Master's degree). For other "examiners" an exception must be applied for at the examination board. Special rules apply to final theses (see Degree thesis ' Who can supervise me).

Examination board

The examination board Geoecology (for the Bachelor and Master Geoecology) consists of five voting members: three university professors, two academic staff and one student in an advisory capacity. Applications to the examination committee must be printed out, signed and submitted to the secretary Mr. Neff in time. In urgent matters the chairman of the examination committee decides. The committee meets once or twice per semester. Disclaimer

 I

Internship: General procedure

The internship lasts at least six weeks. These six weeks apply to full-time employment. The procedure is as follows: (1.) You look for a suitable internship position outside the university (e.g. in the private sector, in government agencies or in research institutions that are not affiliated with a university - the point is, after all, to think outside the box), (2.) you look for a supervisor at the internship site, (3.) agree on the contents of the internship with the supervisor and the IfGG internship officer (currently F. Faßnacht). The contents must convey an impression of practical professional activity in geoecology. (4.) You record the contents in writing in a training agreement. There is a form for this at Downloads. (5.) Upon completion of the internship, you will prepare a short internship report indicating the nature and time scope of the activities. This report must be countersigned by the internship institution. (7.) The report is handed in to the internship officer of the IfGG.
Below are some frequently asked questions about the professional internship. Please read them carefully. If you have any further questions, please contact F. Faßnacht.

Internship: When should I register for the vocational internship in the campus system?

Registration for the internship is relatively flexible, as the exam is offered every semester. I.e. you can register for the exam both before the internship begins and after it has ended. It is important that you inform the internship officer in which semester you are registered for the examination when you hand in the internship certificates (internship agreement and internship report) in order to enable a quick assignment of the achievements.

Internship: When should I hand in the internship agreement?

The internship agreement can be handed in immediately after the internship employer has signed it or, alternatively, together with the report on the professional internship after the internship has been completed.

Internship: When should I hand in the professional internship report / Is there a deadline?

There is no fixed deadline for the submission of the internship report. The date on which the report was handed in is entered as the examination date. Note that acccording to examination regulations, the last exam in the degree programme should be graded. This means that you should plan to participate in at least one graded course (or other assignment) after completing the internship. There is no fixed deadline for the submission of the report on the internship.

Internship: Where can I find templates for the internship agreement and the internship report?

Templates for the internship agreement and internship report can be found on the IfGG homepage under Downloads.

Internship: How detailed must the description of activities be in the internship agreement?

The field "Description of activities" in the internship agreement is intended to give a very brief overview of the planned activities in the internship. Keywords are sufficient.

Internship: What should the internship report contain?

The internship report is relatively self-explanatory due to the template (found at downloads). Generally, care should be taken to ensure that the internship description is sufficiently detailed so that other students can get some idea of what to expect from the internship provider should they decide to complete their internship there as well.

Internship: I would like to do my professional internship abroad. Is this possible and what do I need for it?

An internship abroad is possible and in principle follows exactly the same procedure as an internship in Germany. In some cases, it may be necessary to have an internship agreement or cover letter in English. In this case, you can contact the internship officer of the IfGG (currently F. Faßnacht).

Internship: Can I have my external HiWi job credited as an internship?

In principle, it is possible to have HiWi jobs credited as internships if the number of hours required for the internship (240 h) can be proven in a more or less continuous period of time (it is not necessary that the hours were completed within the specified six weeks, but only that the Hiwi contract ran long enough for the total number of hours to be accumulated). The HiWi job must be at an institution outside KIT. In some cases, it can make sense to have HiWi jobs credited as internships, but in general it is advisable not to miss the chance to get an additional "sneak peek" at a potential future employer.

Internship: Which internships are recognised? Are there any specific requirements?

As indicated above, the internship should be able to give an impression of professional practice in geoecology. However, this definition is relatively broad and the main goal of the internship is to give you a chance to get an insight into a working environment in which you could imagine working later on. Since individual interests vary widely and geoecology is a broad subject, many internship positions can theoretically be considered and many positions are accepted. If you are not sure, you are welcome to ask the IfGG internship officer (currently F. Faßnacht). Generally not recommended are internships in which you are only confronted with monotonous work processes (e.g. planting trees abroad - this is certainly a nice experience but at the same time rather not a realistic future occupation).

K

Key qualifications - What are they and how can I get them recognised for my studies?

Key qualifications include skills that are not subject-specific but are relevant to the profession. Examples of content include social skills, time management, learning and writing techniques, programming and software skills, foreign languages, presentation or rhetoric. The chosen courses are suitable to support a future professional activity. Key qualifications are offered at KIT by the House of Competence (HoC), the Language Center (SPZ), and the Steinbuch Center of Computing (SCC), among others. The courses offered there under the label key qualifications are generally recognized as such. In other cases, please contact the examination office (Mr. Neff) in writing (not by email) before the start of the respective course to clarify the suitability of the course. Enclose a description of the contents (e.g. from an annotated course catalogue).

M

Master: Start in advance - How does it work?

This option allows a smooth transition from Bachelor to Master. It is open to students of the Bachelor of Geoecology who are at least in their 5th semester and who can prove that they have at least 120 LP according to the grade sheet. A maximum of 30 LP per semester can be included.

Applications are addressed to the examination board and submitted in writing to the Examination Office (Mr. Neff), stating the individual courses you would like to attend. Courses from "Fachbezogene Ergänzungen" can be included while courses from "Vertiefung Geoökologie" and "Methoden der Umweltforschung" are excluded. After approval, registration via the study portal is possible from SPO 2015 onwards.

An approved application does not entitle the student to a master study place!

MINT - How can I integrate MINT events into my studies?

MINT stands for mathematics, information technology, science and technology. According to the study and examination regulations, students of the Bachelor Geoecology have access to courses of the MINT-Kolleg at KIT up to and including the 3rd semester.

When participating in the MINT-Kolleg, up to two semesters are added to the standard period of study under certain conditions. This means that the orientation examination can be shifted accordingly. Prerequisite for the recognition of a semester is that at least two courses of the MINT-Kolleg (total workload 10 SWS) have been attended and that at least 80% of the attendance has been proven. The MINT-Kolleg issues a certificate of attendance.

 O

Orientation examination

The so-called orientation examination in the Bachelor Geoecology includes the three module examinations in G1 Mathematics 1, F1 Climatology and M1 Scientific Work in Geoecology 1.

The orientation examination, including possible repetitions, must be completed by the end of the examination period of the 3rd semester, otherwise the right to be examined is lost. A second repetition of the orientation examination is excluded. An extension of the period of the orientation examination can be achieved by a "qualified" attendance at the MINT-Kolleg (see MINT).

 Q

Qualification goals

Where does the B.Sc./M.Sc. program take me? You can read about it here.

 R

Recognition of achievements

Achievements within and outside the course of study can be recognised. The application for recognition must be submitted within one semester after admission to the course of study. Submissions go to the examination board or to the course coordinator.
In order to evaluate whether the external performance can be recognised, the subject examiners and possibly those responsible for the module are involved in the decision. For recognition, the student must identify equivalent achievements in the curriculum. The student enters these credits in a form and makes an appointment with the respective subject examiners or module responsibles. They can confirm that the achievements are equivalent. The examination board then issues the binding recognition.
The recognition of achievements outside the university system is carried out with the corresponding recognition form of the Bachelor examination board (http://www.ifgg.kit.edu/downloads/Anmeldeformular.pdf). Recognition is possible if the acquired competences contribute to achieving the qualification goals of the programme.
The examination board examines to what extent the knowledge and skills acquired can be recognised and which parts of the university course can be replaced by this. A maximum of 50% of the university studies may be replaced.

S

Supervisor

s. Thesis: Who can supervise me

T

Thesis: How to choose a topic?

You can choose one of the offered topics or suggest one yourself. This page offers suggestions.

Thesis: Who can supervise me?

Theses (B.Sc. and M.Sc. Geoecology) are evaluated by two people ("examiners"). One of the two will supervise you and assign the topic. The choice of examiners is reviewed after registration. In any case, a university lecturer must be part of the evaluation team. University lecturers are professors, junior professors and senior scientists (the latter on Campus North or Campus Alpine). Possible combinations of examiners are shown in the table below. It also shows in which cases an application to the examination board is required. It is always a good idea to discuss the selection of examiners with the academic advisor (F. Hogewind). 

Thesis: How do I register?

In the Download area there is an IfGG registration form which your examiners will fill in and sign in agreement with you. You or your supervisor will hand in the completed and signed registration form to the IfGG1 secretariat (Ms Kajtazi-Zizmann). In the campus management system an individual subtest will then be created with the title of your thesis (you will be notified by email). You will then have to register in the campus management system for the subtest.

Thesis: What do I hand in?

The work will be handed in three copies to the secretariat IfGG1 (Ms Kajtazi-Zizmann). An electronic version (pdf) must be attached.

Thesis: lecture

It is no longer necessary to present your work in the form of a lecture. However, it is possible to present the research upon invitation in the Vortragsreihe Lehre of the IfGG. For further information please contact F. Faßnacht.

Disclaimer

The statements made here are not legally binding. Only the Studien- und Prüfungsordnungen are legally binding.

A

Abschlussarbeit > Wie finde ich ein Thema

Sie können sich eins der angebotenen Themen aussuchen oder selbst eins vorschlagen. Anregungen für Themen bietet diese Seite.

Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen?

Abschlussarbeiten (B.Sc. und M.Sc. Geoökologie) werden von zwei Leuten bewertet (Prüfende im Sinne der Studienordnung). Eine dieser Personen betreut Sie bei der Arbeit und vergibt das Thema (Betreuerin oder Betreuer). Die Auswahl der beiden wird nach der Anmeldung überprüft. Auf jeden Fall muss eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer dabei sein. Das sind die Professoren/-innen, Juniorprofessoren/-innen und leitende Wissenschaftler/-innen an Campus Süd und Alpin. Die Prüferkombinationen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dort kann man auch sehen, in welchen Fällen ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Am besten, Sie besprechen die Auswahl mit der Fachstudienberatung.

Kombis

Im Downloadbereich gibt es ein Anmeldeformular des IfGG, das die beiden Prüfenden in Abstimmung mit Ihnen ausfüllen und unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular wird beim Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Im Campusmanagementsystem wird dann eine individuelle Teilleistung mit dem Titel Ihrer Arbeit angelegt, worüber Sie per Email benachrichtigt werden. Sie müssen sich dann noch im Campussystem für die Teilleistung anmelden.

Abschlussarbeit › Format

Es gibt lediglich eine allgemeine Vorgabe, nämlich bei Zitationen dem APA-Style zu folgen. Ansonsten besprechen Sie Formatfragen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Disclaimer

Abschlussarbeit › Was gebe ich ab?

Die Arbeit wird in dreifacher Ausführung im Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Der Arbeit ist eine elektronische Fassung (pdf) beizufügen. Ein Datenträger reicht aus.

Abschlussarbeit › Vortrag

Ab sofort müssen nicht mehr alle Arbeiten im Fach Geoökologie am IfGG in Form eines Vortrags präsentiert werden. Es ist aber möglich, auf Einladung im Absolventenseminar der jeweiligen Arbeitsgruppe vorzustellen. Wenden Sie sich hierfür an die jeweiligen Ausrichter dieser Veranstaltungen. Disclaimer

Anerkennung von Leistungen innerhalb wie außerhalb des Hochschulsystems

Innerhalb und außerhalb des Studiengangs erbrachte Leistungen können anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Prüfungsausschuss innerhalb eines Semesters nach Zulassung zum Studiengang beim Prüfungsausschuss bzw. dem Studiengangskoordinator als Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen.
Um zu bewerten, ob die externe Leistung hinsichtlich des Kompetenzerwerbs mit der anzuerkennenden Leistung gleichwertig ist, werden die FachprüferInnen und evtl. Modulverantwortliche in die Entscheidung eingebunden.
Zur Anerkennung müssen vom Studierenden gleichwertige Leistungen im Studienplan identifiziert werden. In einem Vordruck trägt der Studierende diese Leistungen ein und vereinbart mit den jeweiligen Fachprüfern bzw. Modulverantwortlichen einen Termin. Diese können bestätigen, dass keine Unterschiede hinsichtlich des Kompetenzerwerbs bestehen. Anschließend erfolgt durch den Prüfungsausschuss die verbindliche Anerkennung.
Die Anerkennung außerhalb des Hochschulsystems erbrachter Leistungen erfolgt mit dem entsprechenden Anerkennungsformular des Bachelorprüfungsausschusses (http://www.ifgg.kit.edu/downloads/Anerkennungsformular.pdf). Eine Anerkennung ist möglich, sofern die erworbenen Kompetenzen zum Erreichen der Qualifikationsziele des Studiengangs beitragen.
Der Prüfungsausschuss prüft, in welchem Umfang die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden können und welche Teile des Hochschulstudiums dadurch ersetzt werden können. Es dürfen höchstens 50 % des Hochschulstudiums ersetzt werden.

Auslandsaufenthalt

Schritt 1: Interesse:
Interessierte Studierende nehmen Kontakt mit dem Erasmusbeauftragten (zurzeit Dr. Christophe Neff) auf und informieren sich über die zur Zeit bestehenden Rahmenbedingung, Partnerstudiengänge. Gegebenfalls nehmen Sie an der Informationsveranstaltung des International Students Office (IStO) teil, die regelmäßig einmal im Monat stattfindet.

Schritt 2: Bewerbung:
Bis 20. Dezember reichen die Studierenden beim Erasmusbeauftragen ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Nachweis über die bisher erbrachten Leistungen, Entwurf des Learning Agreement, gegebenfalls Sprachnachweise ein. Zeitgleich (Stand WS 2019/2020) füllen Sie die auf den Seiten des IStO die entsprechenden allgemeinen Bewerbungsunterlagen aus. Nach Auswahl durch den Fachkoordinator reicht dieser ihre Bewerbung an das IStO weiter. Der Fachkoordinator unterrichtet Sie vom Stand der Dinge. Nach erfolgreicher Bewerbung, werden Sie vom IStO administrativ weiterbetreut. Der Fachkoordinator bleibt weiter der Ansprechpartner für die fachlichen Angelegenheiten wie z.B. Veränderungen des Learning Agreements während des Auslandsaufenthaltes.

Schritt 3: Verbuchung im Studienablaufplan:
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch den Erasmusbeauftragen auf Grundlage des Learning Agreements.

 

B

Berufspraktikum › Allgemeiner Ablauf

Das Berufspraktikum im Bachelor dauert mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung bzw. neun Wochen im vertiefenden Berufspraktikum des Masterstudiengangs. Der Ablauf ist folgender:

  1. Praktikumsstelle: Sie suchen eine geeignete Praktikumsstelle außerhalb der Universität. Innerhalb der Praktikumsstelle brauchen Sie eine betreuende Person als Ansprechpartner*in.
  2. Inhalt: Sie stimmen mit der Ansprechpartner*in sowie mit dem Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) die Inhalte des Praktikums ab. Die Inhalte müssen einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln.
  3. Praktikumsvereinbarung: Sie halten die Inhalte in einer Praktikumsvereinbarung fest, lassen diese von Ihrer Ansprechpartner*in unterzeichnen und geben sie zur Bestätigung beim Praktikumsbeauftragten ab (Vereinbarungsvorlage).
  4. Praktikumsbericht: Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen kurzen Praktikumsbericht, aus dem Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeiten hervorgehen. Dieser Bericht muss von der Praktikumsstelle gegengezeichnet werden (Berichtsvorlage).
  5. Praktikumsdatenbank: Zusätzlich erstellen Sie einen Eintrag in der internen Praktikumsdatenbank (Maske für den Datenbankeintrag)
  6. Anmeldung: Sie melden die Prüfung im Campus-System an. Sobald Vereinbarung und Bericht beim Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) vorliegen, wird die Leistung als bestanden eingetragen.
Berufspraktikum › Was ist eine geeignete Praktikumsstelle?

Das Ziel der Berufspraktika ist es, dass die Studierenden über den Tellerrand des universitären Betriebs schauen. Eine geeignete Praktikumsstelle muss außerhalb der Universität abgesiedelt sein, z.B. in der Privatwirtschaft, in Behörden oder in Forschungseinrichtungen, die keiner Universität angehören.

Berufspraktikum › Ist das Berufspraktikum ein Pflichtpraktikum?

Das Modul P1 Berufspraktikum ist Pflichtbestandteil des Bachelorstudiengangs Geoökologie und umfasst mindestens sechs Wochen in Vollzeit. Das Modul E20 Vertiefendes Berufspraktikum ist Bestandteil der Fachbezogenen Ergänzung im Master Geoökologie und wird durch Wahl zum Pflichtpraktikum. Die Dauer beträgt mindestens neun Wochen in Vollzeit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Modulhandbüchern im Downloadbereich.

Berufspraktikum › Welche Praktikumsstellen werden anerkannt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Das Praktikum soll einen Eindruck von berufspraktischer Tätigkeit in der Geoökologie vermitteln. Ziel des Praktikums ist, Einblicke in Arbeitsumgebungen zu erhalten in denen Sie sich vorstellen können, später zu arbeiten. Die Geoökologie umfasst ein weites thematisches Spektrum und entsprechend vielfältig sind potenzielle Praktikumsstellen. Die Praktikumsdatenbank (derzeit im Aufbau) enthält Informationen zu früheren Praktika und kann Orientierung bieten. Darüber hinaus können Sie gerne beim Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) nachfragen. Außerdem kann die Fachschaft Geo nützliche Hinweise geben. Im Praktikum sollen Sie fachlich Arbeiten. Wir empfehlen daher keine Stellen, in denen Sie mit Hilfsarbeiten und eintönigen Arbeiten befasst sind (z.B. "Bäumepflanzen im Ausland" – das ist sicher eine schöne Erfahrung aber gleichzeitig eher keine realistische zukünftige Beschäftigung).

Berufspraktikum › Kann ich meinen externen Hilfskraft-Job als Praktikum anrechnen lassen?

Es ist grundsätzlich möglich, Hilfskraftstellen-Stellen als Praktikum anrechnen zu lassen, wenn die für das Praktikum benötigte Anzahl an Stunden (240 h) in einem mehr oder weniger zusammenhängenden Zeitraum nachgewiesen werden kann (es ist dabei nicht notwendig, dass die Stunden innerhalb der vorgegebenen sechs Wochen erbracht wurden, sondern nur, dass der Hiwi-Vertrag so lange lief, dass die Gesamtstundenzahl zusammenkommt). Dazu muss der "HiWi"-Job an einer Institution außerhalb des KITs angesiedelt sein. Es kann in manchen Fällen Sinn ergeben sich "HiWi"-Jobs als Praktikum anrechnen zu lassen, aber generell ist es empfehlenswert, sich die Chance auf ein zusätzliches „Hineinschnuppern“ bei einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber nicht entgehen zu lassen.

Berufspraktikum › Ich möchte mein Berufspraktikum im Ausland machen. Ist das möglich und was benötige ich dafür?

Ein Berufspraktikum im Ausland ist möglich und folgt prinzipiell genau demselben Ablauf wie ein Praktikum im Inland. Sollte eine Praktikumsvereinbarung oder ein Anschreiben auf Englisch benötigt werden, können Sie sich an den Praktikums-Beauftragten des IfGG (J. Senn) wenden.

Berufspraktikum › Wann sollte ich mich im Campus-System für das Berufspraktikum anmelden?

Die Anmeldung zum Berufspraktikum ist flexibel, da die Prüfung in jedem Semester angeboten wird. D.h., Sie können sich sowohl vor Beginn als auch erst nach Beendigung des Praktikums für die Prüfung anmelden. Die Anmeldung im Campus-System muss spätestens zur Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt sein.

Berufspraktikum › Wann sollte ich die Praktikumsvereinbarung abgeben?

Die Praktikumsvereinbarung muss vor Antritt von der Praktikumsstelle unterzeichnet und beim Praktikumsbeauftragten abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt entweder per Mail oder persönlich beim Praktikumsbeauftragten des IfGG (J. Senn). Anschließend erhalten Sie Rückmeldung, ob die Praktikumsstelle anerkannt wird.

Berufspraktikum › Wie ausführlich muss die Beschreibung der Tätigkeiten in der Praktikumsvereinbarung sein?

Das Feld "Tätigkeitsbeschreibungen" in der Praktikumsvereinbarung ist dazu gedacht, eine sehr kurze Übersicht über die geplanten Tätigkeiten im Praktikum zu geben. Es reichen Stichworte.

Berufspraktikum › Wo finde ich Vorlagen für Praktikumsvereinbarung Praktikumsbericht und Datenbankeintrag?

Hier gibt es die Vereinbarungsvorlage, die Berichtsvorlage und den Link zur Maske für die Datenbank (sind auch unter Downloads verlinkt).

Berufspraktikum › Wann sollte ich den Bericht zum Berufspraktikum abgeben / Gibt es eine Abgabefrist?

Der Praktikumsbericht soll zeitnah nach Beendigung des Praktikums verfasst und abgegeben werden. Eine verpflichtende Abgabefrist besteht nicht. Das Abgabedatum des Berichtes gilt als Prüfungsdatum. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die letzte Studienleistung (Prüfungsdatum) nicht unbenotet sein darf. Beim Berufspraktikum handelt es sich jedoch um eine unbenotete Studienleistung. Daher muss nach dem Berufspraktikum noch eine benotete Leistung aus dem Pflichtstudium erbracht werden.

Berufspraktikum › Was sollte der Praktikumsbericht enthalten?

Der Praktikumsbericht ist durch die Berichtsvorlage selbsterklärend. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass die Beschreibung des Praktikums ausreichend detailliert ist, damit sich andere Studierende ein Bild davon machen können, was Sie bei der Praktikumsstelle erwarten würde, sollten Sie sich dazu entscheiden, ihr Praktikum ebenfalls dort zu absolvieren.

Berufspraktikum › Was ist die Praktikumsdatenbank?

Die IfGG-interne Datenbank zum Berufspraktikum bietet Studierenden der Geoökologie Orientierung bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle. Die abgefragten Informationen decken sich mit dem Praktikumsbericht. Es bietet sich daher an, sie direkt im Anschluss auszufuellen (Maske für den Datenbankeintrag). Die Einträge werden anonymisiert und sind nur für die Studierenden in Ilias zugänglich.

Betreuer

s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen

 

M

Mastervorzug - Was ist das und wie funktioniert es?

Der Mastervorzug erlaubt einen weichen Übergang vom Bachelor in den Master. Er steht Studierenden des Bachelor Geoökologie offen, die mindestens im 5. Fachsemester sind und laut Notenauszug mindestens 120 LP nachweisen können. Es können pro Semester maximal 30 LP als Mastervorzug beantragt werden.

Anträge auf Mastervorzug stellen Sie unter Nennung der Teilleistungen schriftlich beim Prüfungsbüro (Herrn Neff). Adressiert werden Sie an den Prüfungsausschuss. Es dürfen Teilleistungen aus den Fachbezogenen Ergänzungen als Mastervorzug gewählt werden. Teilleistungen aus den Fächern Vertiefung Geoökologie und Methoden der Umweltforschung sind hingegen ausgeschlossen. Nach einer Genehmigung der Teilleistungen ist eine Prüfungsanmeldung über das Studiportal ab der SPO 2015 möglich.

Aus einem genehmigten Antrag auf Mastervorzug leitet sich bei einer Bewerbung auf den Master Geoökologie kein Anrecht auf einen Master-Studienplatz ab! Disclaimer

MINT - Wie kann ich MINT-Veranstaltungen in mein Studium einbauen?

MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Die Studierenden im Bachelor Geoökologie haben laut Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich 3. Fachsemester Zugang zu Veranstaltungen des MINT-Kollegs am KIT.

Bei einer Teilnahme am MINT-Kolleg werden der Regelstudienzeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Semester hinzugefügt. Das bedeutet dann, dass die Orientierungsprüfung entsprechend verlängert werden kann. Voraussetzung für die Anrechnung eines Semesters ist, dass Veranstaltungen des MINT- Kollegs im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10 SWS) belegt wurden und dass eine Anwesenheit von mindestens 80% nachgewiesen wurde. Das MINT-Kolleg stellt eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

 

O

Orientierungsprüfung

Zur sog. Orientierungsprüfung im Bachelor Geoökologie gehören die drei Modulprüfungen in G1 Mathematik 1, F1 Klimatologie und M1 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geoökologie 1.

Die Orientierungsprüfung muss einschließlich möglicher Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters erledigt sein, da ansonsten der Prüfungsanspruch verloren geht. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Orientierungsprüfung kann durch eine „qualifizierte“ Teilnahem am MINT-Kolleg erreicht werden (s. MINT).

 

P

Plagiat Was fällt darunter und was sind die Folgen?

Um ein Plagiat handelt es sich, wenn man geistige Leistungen wie Texte und Ideen von anderen übernimmt und nicht darauf hinweist, woher man sie genau hat. Das kann z.B. die wörtliche Übernahme von Formulierungen ohne Kennzeichnung und Quellenangabe sein aber auch die sinngemäße Wiedergabe oder Übernahme von Ideen, wieder ohne Quellenangabe. Logischerweise gilt das gleiche für Übersetzungen aus anderen Sprachen. Kleine Abänderungen in abgeschriebenen Passagen sind Verschleierungsversuche. All dies gilt als Täuschung.

Bei der Verwendung von AI-Tools wie ChatGPT übernimmt man zwar keine geistige Leistung anderer aber wenn die Quelle nicht offengelegt wird, wird auch hier eine eigene geistige Leistung nur vorgespiegelt. Daher gilt die Verwendung solcher Texte, wenn sie nicht kenntlich gemacht sind, als Täuschung. Arbeiten können auch nicht ganz oder in Teilen mehrfach als Studien- oder Prüfungsleistung verwendet werden ("Selbstplagiat").

Kein Plagiat ist die nicht mit Quellenangabe versehene Wiedergabe allgemein akzeptierten Wissens. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas ein Plagiat ist oder wie man etwas korrekt zitiert, fragen Sie nach.

Die Prüfungsordnungen sehen für Täuschugen eine Bewertung mit "nicht bestanden" vor. Schriftliche Arbeiten müssen außerdem mit einer Erklärung über die Selbständigkeit der erbrachten Leistung versehen werden. Der genaue Wortlaut steht in der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Disclaimer

Prüfer › Wer kann mir Noten geben oder sonstwie Leistungen bewerten?

Die "Prüfungserlaubnis" wird vom Prüfungsausschuss übertragen. Dabei kommen v.a. Lehrende des Studiengangs in Frage, wenn sie eine für die jeweilige Prüfung einschlägige fachwissenschaftliche Qualifikation erworben haben (und zwar beim Bachelor mindestens auf B.Sc.-Niveau, beim Master mindesten auf M.Sc.- oder Diplom-Niveau). Für andere "Prüfer" muss eine Ausnahme beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Für Abschlussarbeiten gelten besondere Regeln (s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen). Disclaimer

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss Geoökologie (für den Bachelor und Master Geoökologie) besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern: drei Hochschullehrern, zwei akademischen Mitarbeitern und einem Studierenden mit beratender Stimme. Anträge an den Prüfungsausschuss müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Schriftleiter Herrn Neff rechtzeitig abgegeben werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten Sitzung warten kann, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss tagt ein- bis zweimal pro Semester. Disclaimer

 

Q

Qualifikationsziele

Wohin führt mich eigentlich der B.Sc./M.Sc.-Studiengang? Das können Sie hier nachlesen:
Qualifikationsziele BSc Geoökologie, Qualifikationsziele MSc Geoökologie
Disclaimer

S

Schlüsselqualifikationen - Was ist das und wie lasse ich sie mir für das Studium anerkennen?

Schlüsselqualifikationen umfassen Fähigkeiten, die zwar nicht fachspezifisch aber doch für den Beruf relevant sind. Beispiele für Inhalte sind u.a. Soziale Kompetenzen, Zeitmanagement, Lern- und Schreibtechniken, Programmier- und Softwarekenntnisse, Fremdsprachen, Präsentation oder Rhetorik. Die gewählten Lehrangebote sind geeignet, eine künftige berufliche Tätigkeit zu unterstützen. Schlüsselqualifikationen werden am KIT unter anderen vom House of Competence (HoC), vom Sprachenzentrum (SPZ) und vom Steinbuch Centre of Computing (SCC) angeboten. Die dort unter dem Label Schlüsselqualifikationen angebotenen Veranstaltungen werden grundsätzlich als solche anerkannt. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (nicht nur per Email) an das Prüfungsbüro (Herrn Neff), um die Eignung der Veranstaltung zu klären. Legen Sie eine Beschreibung der Inhalte bei (z.B. aus einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis). Disclaimer

Disclaimer

Die hier getroffenen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die Studien- und Prüfungsordnungen.

Abschlussarbeit > Wie finde ich ein Thema

Sie können sich eins der angebotenen Themen aussuchen oder selbst eins vorschlagen. Anregungen für Themen bietet diese Seite.

Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen?

Abschlussarbeiten (B.Sc. und M.Sc. Geoökologie) werden von zwei Leuten bewertet (Prüfende im Sinne der Studienordnung). Eine dieser Personen betreut Sie bei der Arbeit und vergibt das Thema (Betreuerin oder Betreuer). Die Auswahl der beiden wird nach der Anmeldung überprüft. Auf jeden Fall muss eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer dabei sein. Das sind die Professoren/-innen, Juniorprofessoren/-innen und leitende Wissenschaftler/-innen an Campus Süd und Alpin. Die Prüferkombinationen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dort kann man auch sehen, in welchen Fällen ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Am besten, Sie besprechen die Auswahl mit der Fachstudienberatung.

Kombis

Im Downloadbereich gibt es ein Anmeldeformular des IfGG, das die beiden Prüfenden in Abstimmung mit Ihnen ausfüllen und unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular wird beim Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Im Campusmanagementsystem wird dann eine individuelle Teilleistung mit dem Titel Ihrer Arbeit angelegt, worüber Sie per Email benachrichtigt werden. Sie müssen sich dann noch im Campussystem für die Teilleistung anmelden.

Abschlussarbeit › Format

Es gibt lediglich eine allgemeine Vorgabe, nämlich bei Zitationen dem APA-Style zu folgen. Ansonsten besprechen Sie Formatfragen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Disclaimer

Abschlussarbeit › Was gebe ich ab?

Die Arbeit wird in dreifacher Ausführung im Sekretariat IfGG1 (Frau Zizmann) abgegeben. Der Arbeit ist eine elektronische Fassung (pdf) beizufügen. Ein Datenträger reicht aus.

Abschlussarbeit › Vortrag

Ab sofort müssen nicht mehr alle Arbeiten im Fach Geoökologie am IfGG in Form eines Vortrags präsentiert werden. Es ist aber möglich, auf Einladung im Absolventenseminar der jeweiligen Arbeitsgruppe vorzustellen. Wenden Sie sich hierfür an die jeweiligen Ausrichter dieser Veranstaltungen. Disclaimer

Betreuer

s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen

 

M

Mastervorzug - Was ist das und wie funktioniert es?

Der Mastervorzug erlaubt einen weichen Übergang vom Bachelor in den Master. Er steht Studierenden des Bachelor Geoökologie offen, die mindestens im 5. Fachsemester sind und laut Notenauszug mindestens 120 LP nachweisen können. Es können pro Semester maximal 30 LP als Mastervorzug beantragt werden.

Anträge auf Mastervorzug stellen Sie unter Nennung der Teilleistungen schriftlich beim Prüfungsbüro (Herrn Neff). Adressiert werden Sie an den Prüfungsausschuss. Es dürfen Teilleistungen aus den Fachbezogenen Ergänzungen als Mastervorzug gewählt werden. Teilleistungen aus den Fächern Vertiefung Geoökologie und Methoden der Umweltforschung sind hingegen ausgeschlossen. Nach einer Genehmigung der Teilleistungen ist eine Prüfungsanmeldung über das Studiportal ab der SPO 2015 möglich.

Aus einem genehmigten Antrag auf Mastervorzug leitet sich bei einer Bewerbung auf den Master Geoökologie kein Anrecht auf einen Master-Studienplatz ab! Disclaimer

MINT - Wie kann ich MINT-Veranstaltungen in mein Studium einbauen?

MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Die Studierenden im Bachelor Geoökologie haben laut Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich 3. Fachsemester Zugang zu Veranstaltungen des MINT-Kollegs am KIT.

Bei einer Teilnahme am MINT-Kolleg werden der Regelstudienzeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Semester hinzugefügt. Das bedeutet dann, dass die Orientierungsprüfung entsprechend verlängert werden kann. Voraussetzung für die Anrechnung eines Semesters ist, dass Veranstaltungen des MINT- Kollegs im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10 SWS) belegt wurden und dass eine Anwesenheit von mindestens 80% nachgewiesen wurde. Das MINT-Kolleg stellt eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

 

O

Orientierungsprüfung

Zur sog. Orientierungsprüfung im Bachelor Geoökologie gehören die drei Modulprüfungen in G1 Mathematik 1, F1 Klimatologie und M1 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geoökologie 1.

Die Orientierungsprüfung muss einschließlich möglicher Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters erledigt sein, da ansonsten der Prüfungsanspruch verloren geht. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Orientierungsprüfung kann durch eine „qualifizierte“ Teilnahem am MINT-Kolleg erreicht werden (s. MINT).

 

P

Plagiat Was fällt darunter und was sind die Folgen?

Um ein Plagiat handelt es sich, wenn man geistige Leistungen wie Texte und Ideen von anderen übernimmt und nicht darauf hinweist, woher man sie genau hat. Das kann z.B. die wörtliche Übernahme von Formulierungen ohne Kennzeichnung und Quellenangabe sein aber auch die sinngemäße Wiedergabe oder Übernahme von Ideen, wieder ohne Quellenangabe. Logischerweise gilt das gleiche für Übersetzungen aus anderen Sprachen. Kleine Abänderungen in abgeschriebenen Passagen sind Verschleierungsversuche. All dies gilt als Täuschung.

Bei der Verwendung von AI-Tools wie ChatGPT übernimmt man zwar keine geistige Leistung anderer aber wenn die Quelle nicht offengelegt wird, wird auch hier eine eigene geistige Leistung nur vorgespiegelt. Daher gilt die Verwendung solcher Texte, wenn sie nicht kenntlich gemacht sind, als Täuschung. Arbeiten können auch nicht ganz oder in Teilen mehrfach als Studien- oder Prüfungsleistung verwendet werden ("Selbstplagiat").

Kein Plagiat ist die nicht mit Quellenangabe versehene Wiedergabe allgemein akzeptierten Wissens. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas ein Plagiat ist oder wie man etwas korrekt zitiert, fragen Sie nach.

Die Prüfungsordnungen sehen für Täuschugen eine Bewertung mit "nicht bestanden" vor. Schriftliche Arbeiten müssen außerdem mit einer Erklärung über die Selbständigkeit der erbrachten Leistung versehen werden. Der genaue Wortlaut steht in der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Disclaimer

Prüfer › Wer kann mir Noten geben oder sonstwie Leistungen bewerten?

Die "Prüfungserlaubnis" wird vom Prüfungsausschuss übertragen. Dabei kommen v.a. Lehrende des Studiengangs in Frage, wenn sie eine für die jeweilige Prüfung einschlägige fachwissenschaftliche Qualifikation erworben haben (und zwar beim Bachelor mindestens auf B.Sc.-Niveau, beim Master mindesten auf M.Sc.- oder Diplom-Niveau). Für andere "Prüfer" muss eine Ausnahme beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Für Abschlussarbeiten gelten besondere Regeln (s. Abschlussarbeit › Wer kann mich betreuen). Disclaimer

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss Geoökologie (für den Bachelor und Master Geoökologie) besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern: drei Hochschullehrern, zwei akademischen Mitarbeitern und einem Studierenden mit beratender Stimme. Anträge an den Prüfungsausschuss müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Schriftleiter Herrn Neff rechtzeitig abgegeben werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten Sitzung warten kann, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss tagt ein- bis zweimal pro Semester. Disclaimer

 

Q

Qualifikationsziele

Wohin führt mich eigentlich der B.Sc./M.Sc.-Studiengang? Das können Sie hier nachlesen:
Qualifikationsziele BSc Geoökologie, Qualifikationsziele MSc Geoökologie
Disclaimer

S

Schlüsselqualifikationen - Was ist das und wie lasse ich sie mir für das Studium anerkennen?

Schlüsselqualifikationen umfassen Fähigkeiten, die zwar nicht fachspezifisch aber doch für den Beruf relevant sind. Beispiele für Inhalte sind u.a. Soziale Kompetenzen, Zeitmanagement, Lern- und Schreibtechniken, Programmier- und Softwarekenntnisse, Fremdsprachen, Präsentation oder Rhetorik. Die gewählten Lehrangebote sind geeignet, eine künftige berufliche Tätigkeit zu unterstützen. Schlüsselqualifikationen werden am KIT unter anderen vom House of Competence (HoC), vom Sprachenzentrum (SPZ) und vom Steinbuch Centre of Computing (SCC) angeboten. Die dort unter dem Label Schlüsselqualifikationen angebotenen Veranstaltungen werden grundsätzlich als solche anerkannt. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (nicht nur per Email) an das Prüfungsbüro (Herrn Neff), um die Eignung der Veranstaltung zu klären. Legen Sie eine Beschreibung der Inhalte bei (z.B. aus einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis). Disclaimer

Disclaimer

Die hier getroffenen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die Studien- und Prüfungsordnungen.

Student Guidance
Dr. Florian Hogewind

Consulting hours:

  • Winter semester: Thursdays 9:00-10:30 a.m. and by appointment.
  • Summer semester: Wednesdays 9:30-11:00 a.m. and by appointment.
  • During the semester break by appointment only.

Tel. +49 (0)721 - 608-47849
florian.hogewind∂kit.edu
Building 10.50, Room 703.2